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A

Abschiedsfeier

An den letzten zwei Schultagen werden die Kinder der vierten Klassen während eines gemeinsamen Gottesdienstes und einer Abschiedsfeier entlassen. Die Patenkinder der 1. Klassen übergeben den „Großen Schulkindern“ ein kleines Präsent. Familie und Freunde sind an diesem Tag herzlich eingeladen. Klasseninterne Abschlussfeiern gestalten die Klassen bzw. Eltern selbst in unterschiedlichster Form statt. Diese finden in den letzten Schulwochen.

Adventssingen

In der Adventszeit treffen sich an jedem Montag in den Pausen die Klassen im Treppenhaus, in der Aula oder in der Pausenhalle und singen gemeinsam Adventslieder.

Arbeitsgemeinschaften (AG)

Je nach Möglichkeit wird versucht AGs anzubieten. Diese liegen in der Regel außerhalb der oder unmittelbar im Anschluss der Unterrichtszeiten.

Antolin

Antolin ist ein Leselernprogramm. Dieses können die Kinder, bei Anmeldung, zu Hause und in der Schule nutzen.

Anmeldung

Bei einem Umzug nach Dortmund-Brechten können Sie Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden. Hierzu benötigen wir einen Mietvertrag, das Familienbuch und Unterlagen über die bisher besuchte Grundschule.

Anmeldeverfahren (Einschulung in die Grundschule)

In dem Jahr, in dem Ihr Kind bis zum 30.September 5 Jahre alt geworden ist, erhalten Sie über den Schulträger zur Anmeldung an einer Grundschule Ihrer Wahl Post. In diesem Schreiben finden Sie alle Informationen zur Anmeldung.

Hier finden Sie das Formular „Vollmacht zur Anmeldung“.

Anfangsunterricht 

Alle Kinder wollen lernen und sind neugierig auf Neues. Trotz aller Bemühungen ist der Schulanfang dennoch für einige Kinder nicht leicht. Neben eigenen Wünschen, Ansprüchen und vielleicht auch Ängsten müssen sie sich auch auf die Bedürfnisse der anderen Kinder innerhalb der neu gebildeten Klasse einstellen. Der Anfangsunterricht ist daher so ausgerichtet, dass Werte wie konfliktfreier Umgang miteinander, Hilfsbereitschaft, Anstrengungsbereitschaft, Lernfreude und Ausdauer im Zusammenhang mit den fachlichen Aufgabenstellungen vermittelt werden.

Arbeitskreise

Kolleginnen und Kollegen sowie die Schulleitung unserer Schule nehmen regelmäßig an folgenden Arbeitskreisen teil: 

  • Arbeitskreis Kindergarten – Grundschule
  • Arbeitskreis Weiterführende Schulen (themenbezogener Gesprächskreis am Heisenberg-Gymnasium)
  • Arbeitskreis § 78 Kinder- und Jugendhilfe im Stadtbezirk Eving
  • Arbeitskreis der Ausbildungs- und Praktikumsbeauftragten am Zentrum für Lehrerbildung

Arbeitspläne

An der Brechtener Grundschule wird nach  schulinternen Arbeitsplänen in jedem Fach/ für jeden Jahrgang unterrichtet. Die Inhalte der Arbeitspläne ergeben sich aus den bestehenden `Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in NRW`.

Aufsicht

Während des Unterrichtes und in den Pausen ist die Aufsicht ihres Kindes durch Kolleginnen und Kollegen jederzeit gewährleistet. Bitte beachten Sie, dass vor 7.40 bzw. nach 13.15 Uhr keine Aufsicht auf dem Schulhof stattfindet.

Während folgender Zeiten sind Pausenaufsichten auf dem Schulhof: 

  7.40 –   7.55 Uhr

  8.30 –   8.45 Uhr

  9.30 –   9.50 Uhr

11.30 – 11.45 Uhr

Ausflüge

In jedem Jahrgang werden von den Klassen verschiedene Ausflüge organisiert und durchgeführt. Die Ausflugsziele ergeben sich in der Regel aus den Themen des Sachunterrichts.

Außerschulische Lernorte

Außerschulische Lernorte sind Plätze außerhalb der Schule die im Rahmen des Unterrichts besucht werden. 

Es werden Orte im Nahbereich der Schule (z.B. Felder und Wälder rund um Brechten, Bauernhof, Getreidemühle) aufgesucht, wie auch Lernorte innerhalb und außerhalb der Stadt Dortmund (z.B. Busschule, Feuerwehr, Flughafen Dortmund, Grüne Schule imRombergpark, Jugendverkehrsschule, Stadtteilbücherei, Museen, Zeche Zollern, Zooschule).

B

Betreuung

Am Schulgebäude „Am Birkenbaum 35“ (Süd-Gebäude) können die Kinder für eine verlässliche Betreuung während der Schulzeit angemeldet werden. Die flexiblen Betreuungszeiten sind von den Eltern –je nach ihren Bedürfnissen- frei wählbar. Die erfahrenen Kräfte betreuen die Kinder von montags bis freitags von 7.30 – 13.15 Uhr.

Die Betreuungswünsche an beweglichen Ferientagen werden im Vorfeld erfragt und bei entsprechender Anmeldezahl findet dann auch an diesen Tagen in o.g. Zeit eine Betreuung statt.

In den Ferien gibt es keine Betreuung am Süd-Gebäude.

Beurlaubung

Kinder können auf schriftlich begründeten Antrag der Eltern vom Schulbesuch beurlaubt werden. Eine Beurlaubung bis zu 3 Tagen kann durch die Klassenlehrerin ausgesprochen werden, Beurlaubungen darüber hinaus nur durch die Schulleitung. 

Beurlaubung vor oder direkt im Anschluss an die Schulferien können nur in begründeten, nachvollziehbaren Ausnahmefällen genehmigt werden (gemäß §41 des SchulG.). Die Beurlaubung genehmigt hierbei, nach erfolgtem Antrag der Eltern, in jedem Fall die Schulleitung.

Ein Antragsformular erhalten Sie bei Frau Watermann im Büro oder finden es unter dem Punkt Formulare auf unserer Homepage zum Ausdrucken.

Bewegliche Ferientage

Pro Schuljahr stehen den Schulen, gesetzlich festgelegt, 3 bis 4 bewegliche Ferientage zur Verfügung. Über die Festlegung dieser Tage entscheidet die Schulkonferenz.

Die beweglichen Ferientage für das laufende Schuljahr finden sie unter dem Menüpunkt „Termine“.

Bundesjugendspiele der Leichtathletik

Ein fester Bestandteil des Schullebens sind die alljährlichen Bundesjugendspiele, die in drei Disziplinen Gerätturnen, Leichtathletik und Schwimmen ausgeschriebenwerden. Unsere Schule führt jährlich im Frühjahr die Bundesjugendspiele in der Leichtathletik durch.

Bücherei

Die Schule verfügt über jeweils eine Schulbücherei im Nord- und Südgebäude. Sie hat zurzeit einen Bestand von mehr als 1500 Kinder- und Sachbüchern.  

Ausleihzeiten

  • Nordgebäude: dienstags und donnerstags jeweils von 9.30 – 9.50 Uhr
  • Südgebäude: montags 9.30 – 9.50 Uhr

Bei Bedarf steht es jedem Lehrer frei, auch zu anderen Zeiten das Angebot für den Unterricht zu nutzen. 

Die Besetzung der Bibliotheken während der Ausleihzeiten erfolgt durch Eltern. Ohne ihre Hilfe wäre dies nicht möglich.

Bücher

Schulbücher werden zum Schuljahresbeginn noch über die Schule bestellt. Finanziert werden diese aus der Lernmittelfreiheit und dem Elternanteil. Der Elternanteil liegt laut Beschluss der Schulkonferenz vom 27.09.2017bei 20€. 

Für Bezieher von Sozialleistungen oder Leistungen nach SGBII, übernimmt, bei Vorlage des aktuellen Bescheides, das Sozialamt den Elternanteil. Dieses wird selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Da viele Bücher über Jahre ausgeliehen werden, sollen diese pfleglich behandelt und mit einem Umschlag versehen werden. 

Bei Verlust oder Beschädigung müssen die Bücher anteilmäßig von den Eltern, zur Neubeschaffung, bezahlt werden.

C

Computer

Beide Schulgebäude verfügen über einen modern ausgestatteten Computerraum. Weitere Informationen zu der Ausstattung mit den neuen Medien kann man dem Medienkonzept entnehmen. Hier gelangen Sie zum Medienkonzept (klicken).