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G – I

G

Gemeinsames Lernen 

Das erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) fördert die Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Grundschulen. Es verpflichtet Schulen eine gemeinsame Bildung zu ermöglichen, indem sie unterstützende Ressourcen bereitstellt. Ziel ist es Barrieren abzubauen und eine respektvolle Lernumgebung für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

Gottesdienst

Die Gottesdienste unserer Schule werden ökumenisch gefeiert. Dabei findet der Einschulungsgottesdienst bei uns in der Schule, alle weiteren Gottesdienste in der katholischen Kirche in Brechten statt. Die Gottesdienste gestalten die Kinder durch verschiedene Beiträge aktiv mit. Die Planung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen unseren Religionslehrer*innen sowie dem Pastor der ev. Kirche und der Gemeindereferentin der kath. Kirche aus Brechten. 

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen zur Vor- und/oder Nachbereitung des Unterrichtes. Sie sollten dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete zu üben, anzuwenden oder sich Lernstoff einzuprägen. 

Für die Klassen 1 und 2 sollte der Umfang nicht mehr als täglich 30 Minuten betragen, in Klasse 3 und 4 nicht mehr als 45 Minuten.

Hausmeister

Herr Mustafa, unser Hausmeister am Nord-Gebäude und Frau Tuygar, Hausmeisterin am Süd-Gebäude, sind in der Regel täglich zwischen 7 und 16 Uhr in der Schule erreichbar.

Hitzefrei

Hitzefrei wird erteilt, wenn die Durchführung des Unterrichts durch hohe Temperaturen stark beeinträchtigt ist.

Bei Bedarf werden die Kinder bis zum Unterrichtsende in der Schule betreut. 

Die Betreuungen durch die Spielgalaxie und OGS sowie die Angebote der Musikschulen finden statt.