Wenn Ihr Kind krank ist und nicht zur Schule kommen kann, melden sie es bitte über das Krankmeldemodul Ihres Eltern-IServ-Accounts ab. Die Meldung muss bis spätestens 7.30 Uhr erfolgen. Als Grund reicht eine kurze Angabe wie „Erkrankung“ aus, medizinische Einzelheiten benötigen wir nur bei meldepflichtigen Krankheiten.
Die Abmeldung über IServ dient der unmittelbaren Information am Morgen. Sollten wir keine Abmeldung Ihrerseits erhalten, werden wir uns telefonisch bei Ihnen melden. So können wir sicherstellen, dass es Ihrem Kind gut geht und kein Kind unbeabsichtigt vermisst wird. Dies sollte allerdings nicht den Regelfall darstellen, da so Personal gebunden wird und an anderer Stelle fehlt. Daher bitten wir Sie, auf eine verpflichtende Krankmeldung am Morgen über IServ zu achten.
Bitte geben Sie Ihrem Kind außerdem spätestens drei Tage nach der Rückkehr in die Schule eine schriftliche Entschuldigung mit.
Eine verspätete schriftliche Entschuldigung gilt als unentschuldigte Fehlzeit. Bei sich häufenden Fehlzeiten behält sich die Schule weitere Maßnahmen im Rahmen des Schulabsentismuskonzeptes vor, welche Sie dem Schaubild entnehmen können.
Zu einer vollständigen Krankmeldung gehören somit:
- die morgendliche Abmeldung über das Krankmeldemodul bei IServ und
- die fristgerecht eingereichte schriftliche Entschuldigung
Die Schulpflicht gilt auch an den Tagen unmittelbar vor und nach den Ferien. Eine Erkrankung zu diesem Zeitpunkt wird daher besonders sorgfältig betrachtet. Fehlzeiten in diesen Zeiträumen können – ebenso wie andere Umstände, etwa häufige oder ungewöhnlich lange krankheitsbedingte Fehlzeiten – ein Anhaltspunkt für begründete Zweifel sein. Die Schule prüft den jeweiligen Einzelfall und kann bei begründeten Zweifeln ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Abs. 2 SchulG NRW).
Über alle Schritte informieren wir Sie rechtzeitig. Eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns dabei sehr wichtig. Denn manchmal gibt es Gründe, die einen regelmäßigen Schulbesuch erschweren. Bitte sprechen Sie uns an. Gemeinsam können wir nach Lösungen suchen. Auch unsere Schulsozialarbeit steht Ihnen stets beratend zur Seite.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ein Fehlen aus anderen Gründen, wie bspw. Hochzeiten, Beerdigungen oder religiösen Feiertagen nicht als Krankheitsgrund zählt. Nutzen Sie für diese Anlässe bitte die schulinterne Vorlage des Beurlaubungsantrags und reichen diesen fristgerecht ein.